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Oldtimerrecht

Zielführend beim Kauf und Verkauf von Oldtimer Fahrzeugen ist das Oldtimerrecht, dass von der Rechtsprechung ständig weiterentwickelt wird. Mit dem Oldtimerrecht wird eine Nische besetzt, in der man spezielle Kenntnisse von der aktuelle Rechtsprechung benötigt. Daneben ist aber auch ein technischer Sachverstand von Nöten, um rechtlich korrekte Entscheidungen treffen zu können.

Im Oldtimerrecht geregelt sind beispielsweise die Eingruppierung der Fahrzeuge in Zustandsnoten.

Zudem sind im Oldtimerrecht die Voraussetzungen geregelt, die erforderlich sind, um eine H-Zulassung für Ihr Fahrzeug zu erhalten.

Bei Beschädigungen Ihres historischen Kulturgutes gelten die Vorgaben des BGBs. Allerdings sind die Bewertungskriterien für die Schadensschätzung speziell auf Ihr Oldtimer oder Youngtimer Fahrzeug abzustimmen. Wird ein Fahrzeug im unrestaurierten Originalzustand beschädigt, so hat diese Beschädigung auf den Wert des Fahrzeugs erheblichen Einfluss. Dieser Schaden muss festgestellt werden, zudem gegebenenfalls die Beweissicherung erfolgen.

Beim Kauf und Verkauf sollten Vereinbarungen beim Oldtimerkauf im Kaufvertrag festgehalten werden. Der Kaufvertrag für Ihren Oldtimer sollte auf den Einzelfall abgestimmt sein.